Treibhausgasprämie für E-Auto-Fahrer:innen in Österreich
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Einigen E-Auto-Besitzer:innen wird es vielleicht schon mal untergekommen sein: die "THG-ePrämie" - durch sie können jedes Jahr aufs Neue von E-Auto-Besitzer:innen 135 € als Prämie beantragt werden. Wir erklären euch hier, was es dabei auf sich hat:
Dass es beim Kauf eines Elektroautos in Österreich eine Einmalprämie gibt, dürfte weithin bekannt sein. Neu ist hingegen eine zusätzliche jährliche ePrämie für den Betrieb eines vollelektrischen Fahrzeugs in Höhe von pauschal 135 Euro pro Jahr. Möglich macht dies eine Novelle der Kraftstoffverordnung (KVO). Danach hat jeder Halter/jede Halterin eines Elektrofahrzeuges in Österreich ab 2023 Anspruch auf eine sogenannte THG-eQuote (Treibhausgas-Minderungsquote). Wird diese vom Umweltbundesamt (UBA) zugeteilte eQuote im Emissionshandel verkauft, erbringt sie die begehrte ePrämie. Die THG-eQuote ist Klimaschutz-Instrument der österreichischen Bundesregierung, das darauf abzielt, die klimaschädlichen Treibhausgas-Emissionen im Verkehrsbereich zu reduzieren und so die nationalen Klimaziele bis 2030 zu erreichen.
Die Beantragung dieser ePrämie beim UBA ist aufgrund von Mindestvolumen nur über sogenannte THG-Vermittler möglich, die die eQuoten vieler eAutos bündeln und nach Zuteilung für den Halter/die Halterin am Emissionsmarkt verkaufen. Allerdings ist der THG-Markt aufgrund der Vielzahl der Angebote und Anbieter recht unübersichtlich. Mit Hilfe dieses Vergleichsportals kann jeder Elektroautofahrer leicht erkennen, welcher Anbieter zurzeit das beste Angebot macht: